Wohnung mieten, Kaution und Bürgschaft, Neben- und Betriebskosten, Untervermietung, Kündigung
Service, Ansprechpartner, Sprechzeiten, Im Notfall, bei Problemen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Service-Center. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Lage der Gewerberäume, die Sie anmieten möchten.
Andernfalls bitten wir Sie, unseren Mieterinteressentenbogen für Gewerberäume auszufüllen und uns zuzusenden. Hier können Sie den Interessentenbogen herunterladen (PDF).
Für die Anmietung von Gewerberäumen ist eine Registrierung als Mietinteressent erforderlich. Hier können Sie den Interessentenbogen herunterladen (PDF).
Daneben benötigen wir weitere Unterlagen wie Einkommensnachweis, Gewerbeschein, polizeiliches Führungszeugnis, Kopie des Ausweises/Passes, ggfs. Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis, Handelsregisterauszug, unterzeichnete SCHUFA-Erklärung. Über Einzelheiten informieren Sie die Service-Center gern.
Bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vermieter. Reichen Sie daher Ihr Anliegen bitte in schriftlicher Form zur Prüfung an das zuständige Service-Center ein. Daneben können bestimmte behördliche Genehmigungen oder Auflagen zu beachten sein.
Die Außenwerbung bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter, dies ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. Reichen Sie daher bitte eine schriftliche Dokumentation der von Ihnen beabsichtigten Werbung beim Vermieter ein.
Daneben sind behördliche Genehmigungen oder Auflagen zu beachten, welche zuvor geklärt werden müssen, z.B. eine erforderliche Baugenehmigung bei Werbung, die größer als 1 m² ist.
Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns eine E-Mail an info@abg-fh.de!