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Schelleklobbe - Juni 2012

30hausmeister raschke recht Hausmeister Raschke im Gespräch Herr Raschke, bis Ende 2014 werden Wohnungen der ABG mit gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmel- dern ausgestattet. Woher wissen die Mieter, wann ihre Wohnung an der Reihe ist? Mit Montage und Wartung hat die ABG die Firma Techem beauf- tragt. Die informiert per Aushang an der Eingangstür rechtzeitig über den Mon- tagetermin. Sollte ein Mieter mal keine Zeit haben und auch in der Nachbar- schaft niemanden finden, der die Mon- teure in die Wohnung lässt, findet er im Briefkasten eine Karte mit einem Aus- weichtermin. Ist bei der Montage mit Schmutz zu rechnen? Die Rauwarnchmelder wer- den an der Decke der Wohn- und Schlafräume mit Bohrmaschinen ange- Einlagern einer größeren Anzahl Öl- fässer im Keller ist Kündigungsgrund Das entschied das AG Frankfurt mit Ur- teil vom 3.2.12, Az. 33 C 2059/11 (76). Der Mieter hatte eine größere Anzahl Ölfässer „günstig bekommen“ bzw. „für seinen Bruder zwischengelagert“. Das Amtsgericht sah in dem Einlagern einer größeren Anzahl von Ölfässern im Keller eine unzumutbare Erhöhung der Brandgefahr und damit einen Grund für eine fristlose Kündigung als gegeben an. Einer Abmahnung habe es insoweit nicht bedurft. Keine Mietminderung wegen Neubau So das Amtsgericht Frankfurt mit Be- schluss vom 28.9.11, Az. 33 C 2198/11 Heute zum Thema Einbau von Rauchwarnmeldern Neues vom Frankfurter Amtsgericht (93). Das Naxos-Gelände stellte bereits seit 1995 eine Industriebrache dar. Das Mietverhältnis wurde im Jahr 2005 ge- schlossen. Nach Beginn der Bauarbeiten auf dem minderten die Mieter die Mie- te. Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht. Bei Mängeln, die bereits bei Ver- tragsschluss absehbar sind, trete keine Mietminderung ein. In einer Großstadt wie Frankfurt müsse bei einer Indus- triebrache damit gerechnet werden, dass diese früher oder später neu be- baut wird. Ist schon bei Vertragsschluss mit einer Neubebauung auf dem Nachbargrund- stück zu rechnen, kann es diesbezüglich keine Mietminderung geben. Zahlung auf das falsche Mieterkonto ist keine Erfüllung! Vorsicht beim Ausfüllen von Überwei- sungsträgern! Hier sollten Sie beachten, dass stets die richtige Mieternummer an- gegeben wird. Ist diese nämlich falsch und die Zahlung wird infolgedessen auf das falsche Mieterkonto gebucht, tritt keine Erfüllung ein und die Forderung ist nach wie vor nicht gezahlt. Dies kann so- gar bis zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs führen. So entschied das Amtsgericht mit Urteil vom 7.12.11, Az. AG Frankfurt 33 C 3978/11 (31). Nele Rave, Rechtsanwältin und Justiziarin der ABG FRANKFURT HOLDING bracht, die den Staub direkt einsaugen. Eine saubere Angelegenheit, die in 15– 30 Minuten erledigt ist. Was müssen die Mieter beachten, wenn der Rauchwarnmelder instal- liert ist? Die Batterien in den Rauch- warnmeldern halten zehn Jahre. Darum müssen sich die Mieter also keine Sor- gen machen. Einmal im Jahr wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchge- führt. Dabei wird geprüft, ob der Melder bei Rauch auch auslöst und ob der Mel- der unverändert an der richtigen Stelle hängt. Für den Fall eines Fehlalarms gibt es eine rund um die Uhr besetzte Ser- vicehotline unter der Nummer 01802 001264. Mitarbeiter der Firma sorgen dann für eine Störungsbeseitigung. So- lange kann der Alarm immer für zehn Minuten durch Drücken der Benutzerta- ste am Melder unterdrückt werden. Bei der Montage erhält jeder Mieter aber auch ein Infobroschüre, in der alles Wichtige steht. Was kostet das den Mieter? Für die jährliche Prüfung fallen je Melder 2,52 Euro an, die über die Nebenkosten ab- gerechnet werden. Ansonsten kostet das den Mieter nichts. Hausmeister Raschke

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